Wie so oft ist die chinesische Video-Sharing-App TikTok wieder einmal in den Schlagzeilen. Nach monatelangen Spekulationen über nationale Sicherheitsrisiken und das Abgreifen von Nutzerdaten durch die Kommunistische Partei Chinas hat US-Präsident Donald Trump angekündigt, TikTok in den Vereinigten Staaten demnächst zu verbieten.
Als Reaktion darauf wird derzeit ein Deal zwischen der Muttergesellschaft von TikTok, ByteDance, und dem US-Softwaregiganten Microsoft ausgehandelt. Im Erfolgsfall wird Microsoft den Betrieb der App in den USA und möglicherweise auch in Kanada, Australien und Neuseeland übernehmen.
Ein Verbot in den USA wäre kein Novum. Indien hat TikTok im vergangenen Monat zusammen mit Dutzenden anderer Apps und Websites in chinesischem Besitz gesperrt.
Berichten zufolge hat ByteDance zugestimmt, einen Teil seines TikTok-Geschäfts an Microsoft zu verkaufen. Das Geschäft, das wahrscheinlich nicht vor Mitte September zustande kommt, würde die US-Regulierungsbehörden besänftigen und könnte als ein Weg für TikTok in Australien gesehen werden.
Die Übertragung der Eigentumsrechte an ein US-amerikanisches Unternehmen könnte dazu beitragen, die Bedenken hinsichtlich des vermeintlichen Einflusses der chinesischen Regierung auf TikTok auszuräumen. Es bedarf jedoch einer strengen Aufsicht, um sicherzustellen, dass die bestehenden Nutzerdaten vollständig unter die Kontrolle von Microsoft übertragen werden.
Microsoft hat zwar zugesagt, dafür zu sorgen, dass die TikTok-Daten „nach der Übertragung von Servern außerhalb des Landes“ gelöscht werden, doch wäre es schwierig zu beweisen, dass vor der Übergabe der Kontrolle keine Kopien angefertigt wurden.
Hinzu kommt, dass ein TikTok, das sich im Besitz von Microsoft befindet, nicht jedem gefallen dürfte. Einige sind vielleicht der Meinung, dass Microsoft zu eng mit der US-Regierung verbunden ist, oder halten es für einen Monopolisten auf dem Computermarkt.
Außerdem wäre es naiv zu glauben, dass ausländische Regierungen nicht in der Lage sind, heimlich auf die in den USA gespeicherten Nutzerdaten zuzugreifen, wenn sie dazu geneigt sind.